buchen sie ihren urlaub direkt im club

Als Alternative zum Pauschalpreis über das Reisebüro können Sie Ihren Aufenthalt auch direkt über die Hotelreservierung buchen.

Wir haben für Sie eine Preisübersicht der buchbaren Saisonzeiten zusammengestellt. Wählen Sie rechts Ihren gewünschten Buchungszeitraum und Sie erhalten alle verfügbaren Zimmerkategorien samt Preisangabe.


ROBINSON Club Playa Granada

Preise vom 29.04. – 27.05.2012

Saison: Sommer
TYP 1 - Doppelzimmer € 116,- *
TYP 1 - Doppelzimmer zur Einzelbelegung € 131,- *
TYP 2 - Doppelzimmer mit seitlichem Meerblick € 125,- *
TYP 2 - Doppelzimmer mit seitlichem Meerblick zur Einzelbelegung € 140,- *
TYP 1 - Appartment € 120,- *
TYP 1 - Junior-Suite € 165,- *
TYP 1 - Junior-Suite mit Meerblick € 179,- *
TYP 1 - Suite € 192,- *
TYP J - Economy-Zimmer € 99,- *

Die Preisangaben verstehen sich pro Person und Übernachtung.

* Im Preis enthalten sind "All inklusive" made by ROBINSON sowie Entertainmentprogramme und alle im Katalog angegebenen Leistungen made by ROBINSON. (inkl. MwSt.)




Benutzen Sie unsere unverbindliche Online-Buchungsanfrage.

Nachfolgend geben wir Ihnen ein paar wichtige Informationen bezüglich Ihrer Buchungsanfrage:

  • Die Buchungsanfrage muss spätestens 48 Stunden vor dem möglichen Anreisetermin erfolgt sein.
  • Als verbindliche Buchung gilt ausschließlich eine schriftliche Reservierungsbestätigung des Clubs.

Gerne steht Ihnen unsere Reservierungszentrale telefonisch zur Verfügung:

HOTLINE: (+34) 971 169 100
(Call-Back Service)




Mehr Informationen zu den verfügbaren Kategorien erhalten Sie hier:

» zu den Zimmerypen





Ermäßigungen für Kinder (vom 2. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)
50% auf den Erwachsenenpreis (je nach Belegungsvariante und Saisonzeit).
Kinder bis zum 2. Lebensjahr sind kostenfrei.

Ermäßigungen für Personen ab 15 Jahren
30–40% auf den Erwachsenenpreis bei Unterbringung im Zustellbett oder als 3. Person im Appartement (je nach Belegungsvariante und Saisonzeit).

Eine maximale Zimmerbelegung ist mit 4 zahlungspflichtigen Personen erreicht und darf nicht überschritten werden.